Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen
Wenn Sie möglichst barrierearme Umbauten in Mietwohnungen und Miethäusern planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung bekommen.
Fördergeber: Land
Förderart: Darlehen
Förderberechtigte: Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Gesundheit & Soziales, Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet: Brandenburg
Wenn Sie möglichst barrierearme Umbauten in Mietwohnungen und Miethäusern planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung bekommen.
Kurzzusammenfassung
Die Investitionsbank des Landes Brandenburg fördert die Ihre langfristige Finanzierung von Baumaßnahmen, mit denen Sie Mietwohnungen und Miethäuser in Brandenburg möglichst barrierefrei für alle Altersgruppen gestalten.
Sie erhalten die Förderung in Form eines zusätzlichen Tilgungszuschusses zu dem KfW-Programm Altersgerecht Umbauen.
Die Höhe des zusätzlichen Tilgungszuschusses beträgt 5 Prozent des Zusagebetrages zum Ende der ersten Zinsbindungsfrist.
Das Darlehen kann pro Wohneinheit für die Sanierungsmaßnahmen bis zu EUR 50.000 betragen.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) einzureichen.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Um einen Tilgungszuschuss nach dieser Richtlinie zu erhalten, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen:
Antragsberechtigt sind
- kommunale Wohnungsunternehmen,
- Wohnungsgenossenschaften und
- private Investoren der Wohnungswirtschaft.
Es muss durch den geförderten Umbau Barrierefreiheit (entsprechend den Vorgaben der DIN 18040-2) ebenso erreicht werden wie der von der Kreditanstalt für Wiederaufbau festgelegte Standard „Altersgerechte Wohnung/Altersgerechtes Haus“.
Im Rahmen dieser Richtlinie nicht finanziert werden barrierefreie Umbauten in
- Wohn-, Alten- und Pflegeheimen,
- Ferien- und Wochenendhäusern sowie
- die Umschuldung und Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.