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Ausschreibungen Nationale Förderung

Betriebsmittelkredit RLP

Wenn Sie als Unternehmen einen zusätzlichen Bedarf an Betriebsmitteln haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Fördergeber: Land

Förderart: Darlehen

Förderberechtigte: Unternehmen

Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Digitalisierung, Unternehmensfinanzierung

Fördergebiet: Rheinland-Pfalz

Wenn Sie als Unternehmen einen zusätzlichen Bedarf an Betriebsmitteln haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Kurzzusammenfassung

Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, als sogenanntes MidCap-Unternehmen mit weniger als 3.000 Beschäftigten sowie als freiberuflich Tätige bei der Finanzierung von Betriebsmitteln.

Sie erhalten den Betriebsmittelkredit RLP für

  • die Finanzierung des laufendes Betriebes und des Warenlagers,
  • Kosten für Personal,
  • Ausgaben für Marketing, Miete sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe,
  • Vorhaben im Rahmen einer Digitalisierung von betrieblichen Abläufen und/oder Produktionsprozessen,
  • Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen von Wirtschaft 4.0 umsetzen.

Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu EUR 5 Millionen. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die ISB weitergeleitet.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft,
  • sogenannte MidCap-Unternehmen, die weniger als 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen,
  • freiberuflich Tätige sowie
  • natürliche Personen, die unternehmerisch tätig sind.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben hat Aussicht auf Erfolg.
  • Die Zukunftsaussichten Ihres Unternehmens sind positiv. Beides müssen Sie schriftlich begründen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft,
  • Unternehmen der Aquakultur und Fischerei,
  • Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Leitlinien.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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