Beteiligungen für Innovationen
Fördergeber: Land
Förderart: Beteiligung
Förderberechtigte: Unternehmen
Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Forschung & Innovation (themenoffen), Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet: Baden-Württemberg
Rechtsgrundlage
Beteiligungen für Innovationen
Ziel und Gegenstand
Die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg unterstützt Unternehmen bei Innovations- und Technologieprojekten im Rahmen der Entwicklung und Verbesserung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.
Es können folgende, einem Vorhaben zurechenbare Kosten finanziert werden:
- Personal- und Materialkosten, externe FuE-Kosten, Beratungskosten,
- Investitionen für Prototypen sowie
- Kosten für die Markteinführung (Marktforschung und Investitionen).
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind etablierte Unternehmen in Baden-Württemberg.
Voraussetzungen
Es muss ein Erfolg versprechendes Unternehmenskonzept vorliegen.
Der Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen.
Umschuldungen, Nachfinanzierungen sowie Sanierungen sind von der Finanzierung ausgeschlossen.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung.
Die Höhe der Beteiligung orientiert sich am wirtschaftlichen Eigenkapital des Unternehmens und beträgt bis zu EUR 1,5 Millionen.
Antragsverfahren
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH zu stellen.
Quelle
Produktinformation der MBG Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH vom 27. März 2023.
Wichtige Hinweise
Eine Verbürgung der Komplementärfinanzierung durch die Bürgschaftsbank (Kombi-Programm Bürgschaft plus Beteiligung) ist möglich.
Über das Projekt wird in der Regel ein kostenloses Gutachten der Steinbeis-Stiftung eingeholt.
Mit Ausnahme einer persönlichen (Teil-)Garantie der Gesellschafter sind keine Sicherheiten zu stellen. Somit bleibt der erweiterte Sicherheitenspielraum für Kredite frei verfügbar.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.