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Ausschreibungen Nationale Förderung

Beteiligungen für Innovationen

Fördergeber: Land

Förderart: Beteiligung

Förderberechtigte: Unternehmen

Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Forschung & Innovation (themenoffen), Unternehmensfinanzierung

Fördergebiet: Baden-Württemberg

Rechtsgrundlage

Beteiligungen für Innovationen

Ziel und Gegenstand

Die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg unterstützt Unternehmen bei Innovations- und Technologieprojekten im Rahmen der Entwicklung und Verbesserung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.

Es können folgende, einem Vorhaben zurechenbare Kosten finanziert werden:

  • Personal- und Materialkosten, externe FuE-Kosten, Beratungskosten,
  • Investitionen für Prototypen sowie
  • Kosten für die Markteinführung (Marktforschung und Investitionen).

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind etablierte Unternehmen in Baden-Württemberg.

Voraussetzungen

Es muss ein Erfolg versprechendes Unternehmenskonzept vorliegen.

Der Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen.

Umschuldungen, Nachfinanzierungen sowie Sanierungen sind von der Finanzierung ausgeschlossen.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung.

Die Höhe der Beteiligung orientiert sich am wirtschaftlichen Eigenkapital des Unternehmens und beträgt bis zu EUR 1,5 Millionen.

Antragsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH zu stellen.

Quelle

Produktinformation der MBG Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH vom 27. März 2023.

Wichtige Hinweise

Eine Verbürgung der Komplementärfinanzierung durch die Bürgschaftsbank (Kombi-Programm Bürgschaft plus Beteiligung) ist möglich.

Über das Projekt wird in der Regel ein kostenloses Gutachten der Steinbeis-Stiftung eingeholt.

Mit Ausnahme einer persönlichen (Teil-)Garantie der Gesellschafter sind keine Sicherheiten zu stellen. Somit bleibt der erweiterte Sicherheitenspielraum für Kredite frei verfügbar.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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