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Ausschreibungen Nationale Förderung

Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH (MBG)

Wenn Sie die Gründung oder Festigung eines Unternehmens planen, kann die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen unter bestimmten Voraussetzungen eine Beteiligung übernehmen.

Fördergeber: Land

Förderart: Beteiligung

Förderberechtigte: Existenzgründer/innen, Unternehmen

Förderbereich: Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung

Fördergebiet: Thüringen

Wenn Sie die Gründung oder Festigung eines Unternehmens planen, kann die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen unter bestimmten Voraussetzungen eine Beteiligung übernehmen.

Kurzzusammenfassung

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen fördert Unternehmen durch Verstärkung der Eigenkapitalbasis, indem sie typisch stille oder direkte Beteiligungen (Bereitstellung von haftendem Eigenkapital) übernimmt.

Sie erhalten die Förderung bei

  • Gründung eines Unternehmens für die Übernahme eines Betriebs, Geschäftsanteilskäufe, Franchise, Investitionen, Entwicklungs- und Markterschließungskosten oder
  • Festigung eines bestehenden Unternehmens für Investitionen, Modernisierungen, Rationalisierungen, Entwicklungs- und Markterschließungskosten, Franchise-Finanzierungen, Unternehmensnachfolgen.

Sie erhalten die Förderung als offene oder stille Beteiligung.

Stille Beteiligungen können zwischen EUR 50.000 und EUR 1,25 Millionen (in Ausnahmefällen bis EUR 2,5 Millionen) betragen, bei einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren.

Offene Beteiligungen können bis zu EUR 300.000 pro Unternehmen betragen. Der Anteil am gezeichneten Kapital muss dabei unter 25 Prozent bleiben.

Richten Sie Ihre Anfrage bitte an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH (MBG).

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Industrie-, Handwerks-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen) aller Rechtsformen mit einem Jahresumsatz von bis zu EUR 50 Millionen und weniger als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen. Förderungsfähig sind Unternehmen aller Branchen (außer landwirtschaftliche Produktion).

Ihr Investitionsort muss in Thüringen liegen.

Durch Ihre fachliche und kaufmännische Kompetenz muss eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung erwartet werden können.

Ihr Unternehmenskonzept muss überzeugend sein.

Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sichern.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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