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Ausschreibungen Nationale Förderung

Kapitalbeteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) (MBG--Mittelständische Beteiligungsgesellschaft-Beteiligungen)

Wenn Sie als Unternehmen oder Existenzgründerin und Existenzgründer Ihre Eigenkapitalbasis erhöhen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Beteiligung bekommen.

Fördergeber: Land

Förderart: Beteiligung

Förderberechtigte: Existenzgründer/innen, Unternehmen

Unternehmensgröße: kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung

Fördergebiet: Rheinland-Pfalz

Wenn Sie als Unternehmen oder Existenzgründerin und Existenzgründer Ihre Eigenkapitalbasis erhöhen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Beteiligung bekommen.

Kurzzusammenfassung

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft (MBG) Rheinland-Pfalz stellt Ihnen als Unternehmen oder Existenzgründerin und Existenzgründer Beteiligungskapital zur Verfügung, damit Sie Ihre Eigenkapitalbasis erhöhen können.

Mit dem Beteiligungskapital können Sie folgende Vorhaben finanzieren:

  • Neuerrichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung Ihres Unternehmens,
  • Existenzgründung und Unternehmensübernahme,
  • Entwicklung und Einführung neuer Technologien sowie innovativer Produkte und Verfahren bei etablierten Unternehmen,
  • Betriebsmittel.

Sie erhalten die Förderung als stille Beteiligung.

Die Höhe der Beteiligung beträgt mindestens 50.000 EUR bis normalerweise maximal 1,5 Millionen EUR (1.500.000 EUR). Bei innovativen Vorhaben bekommen Sie bis zu 100.000 EUR und als Existenzgründerin oder Existenzgründer maximal 250.000 EUR.

Die Laufzeit der Beteiligung beträgt maximal 10 Jahre.

Die Beteiligung darf das vorhandene Eigenkapital Ihres Unternehmens nicht übersteigen (Eigenkapitalparität).

Die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz sichert jede stille Beteiligung der MBG--Mittelständische Beteiligungsgesellschaft mit einer Garantie über 70 % der Beteiligungssumme ab.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen oder Existenzgründer sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks, die nicht mehr als 500 Mitarbeitende beschäftigen und deren Umsatz 50 Millionen EUR (50.000.000 EUR) (in Ausnahmefällen bis zu 75 Millionen EUR (75.000.000 EUR)) im letzten Wirtschaftsjahr vor Antragstellung nicht überschreitet.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Investitionsort muss in Rheinland-Pfalz liegen.
  • Für die Innovationsförderung muss Ihr Vorhaben
  • zur Entwicklung oder Markteinführung eines neuen Produkts oder Verfahrens dienen,
  • ein technisches oder finanzielles Risiko aufweisen,
  • mittelfristig einen wirtschaftlichen Erfolg versprechen und
  • ohne die Beteiligung nicht oder nicht rechtzeitig verwirklicht werden können.
  • Sie bekommen die Förderung normalerweise nicht, wenn sie der Sanierung der Finanzverhältnisse Ihres Unternehmens dient.

Antragstellung

Stellen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme bei der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft (MBG) Rheinland-Pfalz mbH, c/o Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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