Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen zur Gestaltung einer mitarbeiterorientierten und zukunftsgerechten Personalpolitik und zur Förderung von Innovationsfähigkeit unter Einbeziehung der Beschäftigten (INQA-Coaching)
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen vor aktuellen Herausforderungen wie fehlenden Fachkräften, veralteten Prozessen oder einer verzögerten Digitalisierung stehen, können Sie einen Zuschuss für ein begleitendes Coaching erhalten. Dieses Coaching unterstützt Ihr...
Fördergeber: Bund, EU
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Unternehmen
Unternehmensgröße: kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Arbeit, Beratung, Digitalisierung
Fördergebiet: Bundesweit
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen vor aktuellen Herausforderungen wie fehlenden Fachkräften, veralteten Prozessen oder einer verzögerten Digitalisierung stehen, können Sie einen Zuschuss für ein begleitendes Coaching erhalten. Dieses Coaching unterstützt Ihr Unternehmen dabei, sich zukunftssicher aufzustellen.
Kurzzusammenfassung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) bei der Gestaltung der digitalen Transformation und arbeitsorganisatorischen Veränderungsprozessen.
Ein zertifizierter INQA-Coach begleitet Sie und Ihre Beschäftigten dabei,
- Digitalisierung aktiv und strategisch zu gestalten,
- Arbeitsprozesse effizienter und innovativer zu organisieren,
- Fachkräfte zu sichern und langfristig zu binden,
- eine moderne, resiliente und zukunftsfähige Unternehmenskultur zu entwickeln.
Beschäftigte werden von Anfang an in die Prozesse einbezogen und erarbeiten eigenständig langfristige Lösungen.
Es werden maximal 12 Coaching-Tage in einem Zeitraum von maximal 7 Monaten zu 80 % gefördert. Der Höchstsatz für einen Beratertag beträgt 1.200 EUR (netto).
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind:
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- mit weniger als 250 Mitarbeitenden,
- einem Firmensitz und Arbeitsstätte in Deutschland,
- einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen EUR (50.000.000 EUR) beziehungsweise einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen EUR (43.000.000 EUR).
Antragstellung
Wenn auch Sie den Wandel aktiv angehen möchten, melden Sie sich bei Ihrer regionalen INQA-Beratungsstelle (IBS). Nach einem kostenlosen Erstgespräch über den Programmablauf sowie Details zu Fördervoraussetzungen wird Ihnen ein Scheck für den Beginn des INQA-Coachings ausgestellt.
Sie haben 7 Monate Zeit, das INQA-Coaching abzuschließen.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.