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Ausschreibungen Nationale Förderung

Beratungen für den Mittelstand

Wenn Sie externe Beratungen von kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätigen zu allen Problemfeldern der Unternehmensführung und zur Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen...

Fördergeber: Land

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Unternehmen

Unternehmensgröße: kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Außenwirtschaft, Beratung, Energieeffizienz & erneuerbare Energien, Umwelt- & Naturschutz, Unternehmensfinanzierung

Fördergebiet: Baden-Württemberg

Wenn Sie externe Beratungen von kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätigen zu allen Problemfeldern der Unternehmensführung und zur Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Kurzzusammenfassung

Das Land Baden-Württemberg fördert externe Einzel- oder Gruppenberatungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Angehörige der Freien Berufe.

Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:

  • konzeptionelle Beratungen über alle wirtschaftlichen, technischen, finanziellen und organisatorischen Fragestellungen der Unternehmensführung,
  • Lotsen- und Erstberatungen in der Vorgründungsphase,
  • Energieeinspar- und Umweltschutzberatungen,
  • EU-Beratungen,
  • Beratung von Handwerksunternehmen über Messebeteiligungen und Kooperationsanbahnungen,
  • Weiterbildungsberatungen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss zu den Beratungskosten.

Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 350,00 je Tagewerk à 8 Stunden.

Für Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handel, Hotellerie und Gastronomie sowie sonstige Dienstleistungen und Angehörige der Freien Berufe werden maximal 2 Beratungstagewerke pro Unternehmen und Jahr bezuschusst.

Für Handwerksbetriebe ist die Beratung durch Beratende der Handwerkskammern und Landesinnungsverbände im Umfang von maximal 4 Beratungstagewerken überwiegend kostenlos.

Für Lotsen- und Erstberatungen beträgt die maximal geförderte Beratungsdauer 1,5 Tagewerke pro Gründungs-/Übernahmevorhaben.

Die Beratung wird geleistet von und ist anzumelden bei folgenden Institutionen, Kammern und Verbänden:

  • Industrie: RKW Baden-Württemberg
  • Handels- und Dienstleistungsunternehmen:
  • Einzelhandel: Einzelhandelsverband Baden-Württemberg
  • Gaststätten/Hotellerie: Hotel- und Gaststättenverband Baden-Württemberg
  • Groß- und Außenhandel: Verband für Dienstleistung, Groß- und Außenhandel Baden-Württemberg e.V.
  • Architekten: Architektenkammer Baden-Württemberg
  • Buchhandel, Verlage: Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Landesverband Baden-Württemberg e.V.
  • Agrargewerbliche Wirtschaft: Verband der Agrargewerblichen Wirtschaft e.V.
  • Handwerksbetriebe: Ihre Handwerkskammer oder Ihr Landesinnungsverband

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Zuwendungsempfänger sind Kammern und weitere Wirtschaftsorganisationen in Baden-Württemberg in ihrer Funktion als koordinierende Träger der Förderung.

Förderbegünstigte sind je nach Art des Vorhabens

  • kleine und mittlere Unternehmen aus den Bereichen Handwerk, Industrie, Handel, Hotellerie und Gastronomie sowie sonstige Dienstleistungen,
  • natürliche Personen mit Gründungsabsichten.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Das begünstigte Unternehmen hat seinen Sitz oder seine Betriebsstätte in Baden-Württemberg.
  • Die Beratungen gehen über Informationen hinaus.
  • Die Mindestdauer für eine geförderte Beratung beträgt grundsätzlich 2 Stunden. Für die Umweltschutzberatungen, die EU-Beratungen und die Beratungen zu Messebeteiligungen und Kooperationsanbahnungen beträgt die Mindestdauer für eine geförderte Beratung 1 Stunde.

Nicht gefördert werden Unternehmen, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Religionsgemeinschaften mit Mehrheit beteiligt sind.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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