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Ausschreibungen Nationale Förderung

Begabtenförderung berufliche Bildung (Weiterbildungsstipendium)

Wenn Sie Ihre berufliche Ausbildung besonders erfolgreich abgeschlossen haben und sich daran anschließend in Ihrem Beruf weiterqualifizieren wollen, können Sie ein Stipendium von insgesamt bis zu 9.135,00 EUR erhalten.

Fördergeber: Bund

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Privatpersonen

Förderbereich: Aus- & Weiterbildung

Fördergebiet: Bundesweit

Wenn Sie Ihre berufliche Ausbildung besonders erfolgreich abgeschlossen haben und sich daran anschließend in Ihrem Beruf weiterqualifizieren wollen, können Sie ein Stipendium von insgesamt bis zu 9.135,00 EUR erhalten.

Kurzzusammenfassung

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt Sie bei Weiterbildungsmaßnahmen im Anschluss an Ihre Berufsausbildung mit einem Stipendium.

Sie erhalten einen Zuschuss für

  • Bildungsmaßnahmen in Deutschland sowie innerhalb der EU, die auf dem Bildungsmarkt angeboten werden oder speziell zu entwickeln sind,
  • Fahrt- und Aufenthaltskosten sowie
  • die Anschaffung eines Computers im ersten Förderjahr („IT-Bonus“).

Die Förderung je Stipendiatin oder Stipendiat beträgt bis zu 3.045,00 EUR innerhalb eines Kalenderjahres, in Ausnahmefällen auch mehr. Für den Kauf eines Computers können Sie im ersten Förderjahr 250,00 EUR bekommen. Die Höchstförderung von 9.135,00 EUR pro Stipendiatin oder Stipendiat darf in 3 Förderjahren nicht überschritten werden.

Den Antrag stellen Sie vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme bei der für Ihre Ausbildung zuständigen Stelle, also zum Beispiel der Handwerkskammer. Beschäftigte in bundesgesetzlich geregelten Berufen im Gesundheitswesen, wie beispielsweise in der Alten- oder Krankenpflege, beantragen den Zuschuss bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung.

Eine Kombination der Begabtenförderung berufliche Bildung mit einer anderen Förderung für dieselben förderfähigen Kosten ist nicht möglich.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung.

Die Begabtenförderung berufliche Bildung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen Ihre Leistungsfähigkeit und Ihre Begabung durch besondere Leistungen in Ausbildung und Beruf nachgewiesen haben und für die Zukunft berufliche Leistungsbereitschaft erwarten lassen.
  • Sie haben in Ihrer Berufsabschlussprüfung mindestens 87 Punkte oder eine bessere Note als „gut“.
  • Sie haben mit besonderem Erfolg an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb teilgenommen.
  • Ein Betrieb oder eine Berufsschule hat Sie für die Begabtenförderung vorgeschlagen und dies ausreichend begründet.
  • Sie sollten bei Aufnahme in die Begabtenförderung berufliche Bildung das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. In begründeten Ausnahmefällen kann die Aufnahme bis zu 3 Jahre später erfolgen.

Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen werden nicht gefördert.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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