Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Eigenwohnraum
Wenn Sie eine eigene Wohnung oder ein eigenes Haus kaufen oder bauen oder Ihr eigenes Haus oder Ihre eigene Eigentumswohnung für Menschen mit Behinderung anpassen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsverbilligtes Darlehen und ergänzende Zuschüsse erhalten.
Fördergeber: Land
Förderart: Darlehen
Förderberechtigte: Privatpersonen
Förderbereich: Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet: Bayern
Wenn Sie eine eigene Wohnung oder ein eigenes Haus kaufen oder bauen oder Ihr eigenes Haus oder Ihre eigene Eigentumswohnung für Menschen mit Behinderung anpassen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsverbilligtes Darlehen und ergänzende Zuschüsse erhalten.
Kurzzusammenfassung
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Privatperson, wenn Sie sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind, beim Bau oder Kauf eines eigenen Einfamilienhauses, eines Zweifamilienhauses (einschließlich darin befindlichen Mietwohnraums) oder einer Eigentumswohnung.
Sie erhalten die Förderung für
- die Bildung von Wohnraum durch Neubau, Änderung oder Erweiterung eines Gebäudes oder
- den Kauf eines neu gebauten (Ersterwerb) oder eines vorhandenen Wohnraums (Zweiterwerb),
den Sie selbst nutzen. Wenn Sie bestehenden Wohnraum kaufen (Zweiterwerb), bekommen Sie die Förderung zusätzlich für erforderliche Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen.
Darüber hinaus können Sie die Förderung erhalten, wenn Sie bestehenden Wohnraum umbauen, um ihn an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung anzupassen. Dazu gehören
- Umbau einer Wohnung (behindertengerechter Wohnungszuschnitt),
- Einbau behindertengerechter sanitärer Anlagen,
- Einbau solcher baulichen Anlagen, die die Folgen einer Behinderung mildern (zum Beispiel ein Aufzug oder eine Rampe für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer),
- Abbau von Schwellen beziehungsweise die Schaffung eines barrierefreien Gebäude- oder Wohnungszugangs,
- der Einbau behindertengerechter Sanitäranlagen, eines Aufzugs oder einer Rampe für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer.
Sie erhalten die Förderung als Darlehen und gegebenenfalls als ergänzende Zuschüsse.
Die Höhe des Darlehens beträgt beim Bau und Ersterwerb höchstens 30 % und beim Zweiterwerb höchstens 40 % der förderfähigen Kosten. Die Bagatellgrenze liegt bei 15.000 EUR.
Wenn Sie Kinder haben, erhalten Sie einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 7.500 EUR je Kind.
Einen ergänzenden Zuschuss in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten bis höchstens 50.000 EUR erhalten Sie
- beim Kauf von Bestandsimmobilien (Zweiterwerb),
- für einen Ersatzneubau.
Die Zuschüsse werden nur zusammen mit einem Darlehen für Bau oder Erwerb von Eigenwohnraum bewilligt. Für Mietwohnraum in einem Zweifamilienhaus erhalten Sie die Förderung ausschließlich als Darlehen.
Das Darlehen zur Anpassung von Wohnraum an die Bedürfnisse schwerbehinderter Menschen bekommen Sie bis zu einer Gesamthöhe von höchstens 10.000 EUR je Wohnung. Die Bagatellgrenze liegt bei 1.000 EUR.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- bei der Schaffung von Eigenwohnraum sowie von Mietwohnraum im Zweifamilienhaus Privatpersonen, deren Gesamteinkommen die in Artikel 11 Absatz 1 des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes (BayWoFG) bestimmten Einkommenshöchstgrenzen nicht übersteigt,
- bei der Anpassung von bestehendem Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung Eigentümerinnen und Eigentümer, Erbbauberechtigte oder Nießbraucherinnen und Nießbraucher der Wohnung, zu deren Nutzung die entsprechende bauliche Maßnahme erforderlich ist.
Die Förderung im Bayerischen Wohnungsbauprogramm ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Rechtsgrundlage der Förderung ist das Bayerische Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG).
- Sie müssen
- eine Eigenleistung in Höhe von mindestens 25 % der Gesamtkosten erbringen,
- die Immobilie während der Belegungsbindung von 15 Jahren selbst nutzen,
- die Belegungsbindung für Mietwohnraum im Zweifamilienhaus für 15 Jahre einhalten,
- die vorgeschriebenen Wohnflächen- und Grundstücksgrößen einhalten,
- die entstehende Belastung dauerhaft tragen können,
- bei einem Zweifamilienhaus mit den Mieterinnen und Mietern gemäß Artikel 4 Absatz 1 Nummer 2 BayWoFG--Bayerische Wohnraumförderungsgesetz in Beziehung stehen.
- Sie dürfen das Haus oder die Eigentumswohnung nicht von Ihrer Ehefrau, Ihrem Ehemann, Ihrer Lebenspartnerin und Ihrem Lebenspartner oder Ihrer Partnerin und Ihrem Partner einer sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft oder von einer Person, die mit einem Mitglied Ihres Haushalts in gerader Linie verwandt ist, gekauft haben. Auch eine Übertragung im Wege der Erbfolge, testamentarischen Verfügung oder Schenkung ist nicht förderfähig.
Antragstellung
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Baubeginn oder vor dem Abschluss des notariellen Kaufvertrags an die zuständige Bewilligungsstelle. Das sind die Landratsämter und kreisfreien Städte. Nachdem die Bewilligungsstelle über Ihren Antrag entschieden hat, wird er an die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) weitergeleitet.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.