Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt
Wenn Sie für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt für diesen Kredit eine Bürgschaft übernehmen.
Fördergeber: Land
Förderart: Bürgschaft
Förderberechtigte: Existenzgründer/innen, Unternehmen
Unternehmensgröße: kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet: Sachsen-Anhalt
Wenn Sie für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt für diesen Kredit eine Bürgschaft übernehmen.
Kurzzusammenfassung
Die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt entlastet Sie mit einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko.
Sie bekommen die Bürgschaft zur Finanzierung von
- Existenzgründungen,
- Nachfolge,
- tätigen Beteiligungen,
- Investitionen,
- Betriebsmittel,
- Avalen,
- Warenlagern,
- Betriebsimmobilien,
- Contracting.
Die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt sichert mit der Bürgschaft normalerweise bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages ab. Die Höhe der Bürgschaft kann bis zu EUR 2 Millionen betragen.
Die Laufzeit beträgt höchstens 15 Jahre, im Fall von Betriebsmitteln 8 Jahre und bei Finanzierung baulicher Maßnahmen 23 Jahre.
Richten Sie Ihren Antrag bitte über Ihre Hausbank an die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Existenzgründerinnen und Existenzgründer,
- bestehende kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU sowie
- Freiberuflerinnen und Freiberufler
mit Investitionsort in Sachsen-Anhalt.
Eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie können eine Bürgschaft erhalten für einen Kredit, der der Betriebsgründung, der Übernahme eines Unternehmens oder der Beteiligung an einem Unternehmen der vorgenannten Wirtschaftszweige oder zur Steigerung oder Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens dient.
- Als Kreditnehmerin und Kreditnehmer müssen Sie eine solide Bonität aufweisen. Ihr Betrieb muss, zumindest in Folge der Bürgschaft, existenz- und wettbewerbsfähig sein.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.