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Ausschreibungen Nationale Förderung

Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt

Wenn Sie für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt für diesen Kredit eine Bürgschaft übernehmen.

Fördergeber: Land

Förderart: Bürgschaft

Förderberechtigte: Existenzgründer/innen, Unternehmen

Unternehmensgröße: kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung

Fördergebiet: Sachsen-Anhalt

Wenn Sie für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt für diesen Kredit eine Bürgschaft übernehmen.

Kurzzusammenfassung

Die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt entlastet Sie mit einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko.

Sie bekommen die Bürgschaft zur Finanzierung von

  • Existenzgründungen,
  • Nachfolge,
  • tätigen Beteiligungen,
  • Investitionen,
  • Betriebsmittel,
  • Avalen,
  • Warenlagern,
  • Betriebsimmobilien,
  • Contracting.

Die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt sichert mit der Bürgschaft normalerweise bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages ab. Die Höhe der Bürgschaft kann bis zu EUR 2 Millionen betragen.

Die Laufzeit beträgt höchstens 15 Jahre, im Fall von Betriebsmitteln 8 Jahre und bei Finanzierung baulicher Maßnahmen 23 Jahre.

Richten Sie Ihren Antrag bitte über Ihre Hausbank an die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Existenzgründerinnen und Existenzgründer,
  • bestehende kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU sowie
  • Freiberuflerinnen und Freiberufler

mit Investitionsort in Sachsen-Anhalt.

Eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie können eine Bürgschaft erhalten für einen Kredit, der der Betriebsgründung, der Übernahme eines Unternehmens oder der Beteiligung an einem Unternehmen der vorgenannten Wirtschaftszweige oder zur Steigerung oder Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens dient.
  • Als Kreditnehmerin und Kreditnehmer müssen Sie eine solide Bonität aufweisen. Ihr Betrieb muss, zumindest in Folge der Bürgschaft, existenz- und wettbewerbsfähig sein.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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