Index › EU-Ausschreibungen › ausfallbuergschaft-der-buergschaftsbank-bayern-bbb-express
Ausschreibungen Nationale Förderung

Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank Bayern – BBB Express

Wenn Sie als Unternehmen oder freiberuflich Tätige nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für Ihren Kredit verfügen, kann die Bürgschaftsbank Bayern eine Bürgschaft übernehmen.

Fördergeber: Land

Förderart: Bürgschaft

Förderberechtigte: Existenzgründer/innen, Unternehmen

Unternehmensgröße: kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung

Fördergebiet: Bayern

Wenn Sie als Unternehmen oder freiberuflich Tätige nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für Ihren Kredit verfügen, kann die Bürgschaftsbank Bayern eine Bürgschaft übernehmen.

Kurzzusammenfassung

Die Bürgschaftsbank Bayern entlastet Sie als kleines oder mittleres Unternehmen oder Angehöriger freier Berufe in Form einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko.

Die Bürgschaft bekommen Sie zur Finanzierung folgender Vorhaben:

  • Investitionen
  • Betriebserweiterungen
  • Betriebsmittel
  • Avalkredite
  • Leasingfinanzierungen

Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80 % des Kreditbetrags jedoch höchstens 250.000 EUR. Die Bürgschaftsquote ist in 5 %-Schritten frei wählbar.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Der Jahresabschluss für ein volles Geschäftsjahr liegt vor und ist zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 18 Monate.

Es werden positives Eigenkapital sowie ein Jahresüberschuss ausgewiesen. Darüber hinaus kann der Kapitaldienst aufgebracht werden.

Das Rating liefert eine Einjahresausfallwahrscheinlichkeit von maximal 3 %.

Antragstellung

Liegen alle notwendigen Unterlagen vor, erfolgt die Entscheidung über die Gewährung der Bürgschaft innerhalb von 3 bis 4 Tagen.

Die Bürgschaft beantragen Sie zusammen mit Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die Bürgschaftsbank Bayern weitergeleitet.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

Alle Tags