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Ausschreibungen Nationale Förderung

Aquakultur und Fischwirtschaft – Nachhaltigkeit

Wenn Sie mit einem Investitionsvorhaben in der Aquakultur und Fischwirtschaft zum Umwelt- und Verbraucherschutz beitragen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Fördergeber: Bund

Förderart: Darlehen

Förderberechtigte: Unternehmen

Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Landwirtschaft & ländliche Entwicklung

Fördergebiet: Bundesweit

Wenn Sie mit einem Investitionsvorhaben in der Aquakultur und Fischwirtschaft zum Umwelt- und Verbraucherschutz beitragen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Kurzzusammenfassung

Die Landwirtschaftliche Rentenbank unterstützt Sie als Unternehmen mit dem Kredit „Aquakultur und Fischwirtschaft – Nachhaltigkeit“ bei der Finanzierung von Investitionen, die zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Minderung von Emissionen beitragen.

Gefördert werden Investitionen

  • zur Senkung von Emissionen und Energieverbrauch,
  • in die ökologische Aquakultur sowie
  • zur Verbesserung des Verbraucherschutzes.

Die Höhe des Darlehens beträgt pro Unternehmen und Jahr bis zu EUR 10 Millionen. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren.

Sie können die Fördermaßnahme mit anderen Fördermitteln kombinieren, allerdings nicht mit Förderungen für Leasing-Verträge.

Ihren Antrag stellen Sie über Ihre Hausbank bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Aquakultur und Fischwirtschaft,
  • KMU der Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen.

Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, sind zu beihilfefreien Konditionen antragsberechtigt.

Nicht gefördert werden

  • Unternehmen in Schwierigkeiten,
  • Investitionen zur Erhöhung der Fangkapazitäten,
  • Aufwendungen für den Bau, Kauf oder die Modernisierung von Fischereifahrzeugen,
  • Investitionen in die Versuchsfischerei,
  • Kosten der Übertragung von Eigentum an einem Unternehmen,
  • Kosten für direkte Besatzmaßnahmen mit Ausnahme von bestimmten Erhaltungsmaßnahmen und Versuchsbesatzmaßnahmen,
  • Umschuldungen,
  • destruktive Fangmethoden oder Einsatz von Treibnetzen in der Hochseefischerei bei Verwendung von Netzen mit mehr als 2,5 km Länge.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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