Aquakultur und Fischwirtschaft – Betriebsmittel
Wenn Sie als ein kleines oder mittleres Unternehmen der Aquakultur und Fischwirtschaft Unterstützung bei der Finanzierung von Betriebsmitteln benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Fördergeber: Bund
Förderart: Darlehen
Förderberechtigte: Unternehmen
Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Landwirtschaft & ländliche Entwicklung
Fördergebiet: Bundesweit
Wenn Sie als ein kleines oder mittleres Unternehmen der Aquakultur und Fischwirtschaft Unterstützung bei der Finanzierung von Betriebsmitteln benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Kurzzusammenfassung
Die Landwirtschaftliche Rentenbank unterstützt Sie als Unternehmen mit dem Kredit „Aquakultur und Fischwirtschaft – Beriebsmittel“ bei der Finanzierung Ihres Betriebsmittelbedarfs.
Die Höhe des Darlehens beträgt pro Unternehmen und Jahr bis zu EUR 10 Millionen. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren.
Als junge Unternehmerin/junger Unternehmer der Aquakultur und Fischerei unter 41 Jahren erhalten Sie einen zusätzlichen Zinsbonus, wenn Sie als Einzelunternehmerin/Einzelunternehmer oder in einer Personengesellschaft tätig sind.
Sie können die Fördermaßnahme mit anderen Fördermitteln kombinieren, allerdings nicht mit Förderungen für Leasing-Verträge.
Ihren Antrag stellen Sie über Ihre Hausbank bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Aquakultur und Fischerei,
- KMU der Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen.
Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, sind zu beihilfefreien Konditionen antragsberechtigt.
Nicht gefördert werden
- Unternehmen in Schwierigkeiten,
- Investitionen zur Erhöhung der Fangkapazitäten,
- Aufwendungen für den Bau, Kauf oder die Modernisierung von Fischereifahrzeugen,
- Investitionen in die Versuchsfischerei,
- Kosten der Übertragung von Eigentum an einem Unternehmen,
- Kosten für direkte Besatzmaßnahmen mit Ausnahme von bestimmten Erhaltungsmaßnahmen und Versuchsbesatzmaßnahmen,
- Umschuldungen,
- destruktive Fangmethoden oder Einsatz von Treibnetzen in der Hochseefischerei bei Verwendung von Netzen mit mehr als 2,5 km Länge.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.