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Ausschreibungen Nationale Förderung

Allgemeine Kulturförderrichtlinie

Wenn Sie im Bereich Kunst und Kultur Projekte planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergeber: Land

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Bildungseinrichtungen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen

Förderbereich: Kultur, Medien & Sport

Fördergebiet: Rheinland-Pfalz

Wenn Sie im Bereich Kunst und Kultur Projekte planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Kurzzusammenfassung

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als Kulturschaffende oder Kultureinrichtung bei Projekten in folgenden Bereichen:

  • freie Theater, Orchester und Musikgruppen,
  • soziokulturelle Einrichtungen und Maßnahmen,
  • Jugendkunstschulen,
  • bildende Kunst,
  • Heimatpflege,
  • kommunale und sonstige nichtstaatliche Museen,
  • Musikschulen,
  • kommunale Kultureinrichtungen und -projekte.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Art und Umfang Ihres Vorhabens.

Die Höhe der fiktiven Ausgaben für ehrenamtliches Engagement darf 20 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtkosten nicht überschreiten.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die jeweils zuständige Stelle. Weitere Auskünfte erteilt das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts sowie natürliche Personen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Für die einzelnen Förderbereiche gelten besondere Voraussetzungen.
  • Ehrenamtliches Engagement in Form von freiwilligen, unentgeltlichen Arbeiten können Sie bei der Ermittlung des Eigenanteils miteinbeziehen.
  • Ihr Antrag muss eine ausführliche Projektbeschreibung und einen Kosten- und Finanzierungsplan enthalten.
  • Sie müssen spätestens bis zum 30.6. des auf den Bewilligungszeitraum folgenden Jahres einen Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung der Förderung vorlegen.
  • Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist bis zu einer Zuwendungshöhe von EUR 50.000 möglich.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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