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Ausschreibungen Nationale Förderung

Agrar- und Ernährungswirtschaft – Wachstum und Wettbewerb

Wenn Sie ein Investitionsvorhaben in der Agrar- und Ernährungswirtschaft planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Fördergeber: Bund

Förderart: Darlehen

Förderberechtigte: Unternehmen

Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Landwirtschaft & ländliche Entwicklung, Unternehmensfinanzierung

Fördergebiet: Bundesweit

Wenn Sie ein Investitionsvorhaben in der Agrar- und Ernährungswirtschaft planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Kurzzusammenfassung

Die Landwirtschaftliche Rentenbank unterstützt Sie als agrar- und ernährungswirtschaftliches Unternehmen mit dem zinsgünstigen Kredit „Wachstum und Wettbewerb“ bei der Finanzierung von Investitionen.

Sie erhalten den Kredit für folgenden Vorhaben:

  • Bau, Kauf und Modernisierung von Betriebsgebäuden und baulichen Anlagen,
  • Errichtung, Erwerb und Modernisierung von technischen Anlagen,
  • Kauf von Grundstücken,
  • Kauf von Maschinen und Fahrzeugen,
  • allgemeine Kosten im Zusammenhang mit den oben genannten Investitionen.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen.

Die Höhe des Darlehens beträgt pro Unternehmen und Jahr bis zu EUR 10 Millionen. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren.

Ihren Antrag stellen Sie über Ihre Hausbank bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank.

Sie können das Darlehen mit anderen Förderprogrammen kombinieren.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind

  • agrargewerbliche Handels- und Dienstleistungsunternehmen,
  • Unternehmen der Ernährungswirtschaft,
  • Unternehmen des Ernährungshandwerks,
  • forstwirtschaftliche Unternehmen.

Das Vorhaben dient der Errichtung einer neuen oder der Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte.

Das Vorhaben dient der Diversifizierung der Produktion in neue, zusätzliche Produkte.

Das Vorhaben dient einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte.

Ausgeschlossen von der Förderung sind

  • Unternehmen in Schwierigkeiten,
  • der Kauf von Unternehmensanteilen,
  • Unternehmenskäufe und -übernahmen,
  • der Kauf von Betriebsmitteln,
  • Kosten im Zusammenhang mit Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur,
  • Kosten für die Primärproduktion landwirtschaftlicher und fischwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie
  • Investitionen in Erneuerbare-Energien-Anlagen.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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