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Ausschreibungen Forschung & Innovation

Offenes Thema: Wirkungsorientierte Forschung zum Erschließen des vollen Potenzials von Kulturerbe, Künsten und Kultur- und Kreativwirtschaft

Antragsfrist: 4. Mai 2027 · Budget: 20 Mio. € — Der Call fördert wirkungsorientierte Forschung und Innovation, die das volle Potenzial von Kulturerbe, Künsten und/oder Kultur- und Kreativwirtschaft als Treiber nachhaltiger Innovation und/oder eines europäischen…

Antragsfrist: 4. Mai 2027

Gesamtbudget: 20 Mio. €

Förderung je Projekt: 2 Mio. € – 4 Mio. €

Erwartete Projekte: 5

Maßnahmenart: Forschungs- und Innovationsmaßnahme (RIA)

Verfahren: zweistufig

Programm: Horizon Europe (HORIZON)

Kennung: HORIZON-CL2-2027-02-TWO-STAGE

Status: Bevorstehend

→ Programmübersicht: Horizon Europe (HORIZON)

Worum geht es?

Der Call fördert wirkungsorientierte Forschung und Innovation, die das volle Potenzial von Kulturerbe, Künsten und/oder Kultur- und Kreativwirtschaft als Treiber nachhaltiger Innovation und/oder eines europäischen Zugehörigkeitsgefühls erschließt. Antragstellende können den Schwerpunkt frei wählen, auch eng begrenzt. Die Forschung soll über beschreibende Studien hinausgehen und zu umsetzbarem, transformativem Wissen führen.

Erwartete Ergebnisse

  • Neue bahnbrechende Erkenntnisse und Methoden werden entwickelt, überprüft und in die Praxis umgesetzt
  • Beitrag zur Entfaltung des vollen Potenzials von Kulturerbe, Künsten und/oder Kultur- und Kreativwirtschaft
  • Kulturerbe, Künste und/oder Kultur- und Kreativwirtschaft wirken als Treiber nachhaltiger Innovation
  • Stärkung eines europäischen Zugehörigkeitsgefühls

Wichtig für den Antrag

  • Zweistufiges Verfahren: Die Anträge der ersten Stufe werden blind evaluiert; im Kurzbeschreibungstext und in Teil B dürfen keine Organisationsnamen, Akronyme, Logos oder Namen von Personal genannt werden.
  • Seitenlimit und Layout richten sich nach Teil B des Antragsformulars im Einreichungssystem.
  • Die förderfähigen Kosten werden als Pauschalbeträge (Lump Sum) erstattet.
  • Die Förderbehörde kann bis zu 4 Jahre nach Ende der Maßnahme einer Eigentumsübertragung oder exklusiven Lizenzierung von Ergebnissen widersprechen.
  • Neue Anträge dürfen bereits geförderte Aktivitäten nicht doppeln, sollen aber auf früherer Forschung, Netzwerken oder Plattformen aufbauen.

Hinweis zur KI-Zusammenfassung: Die Abschnitte oben wurden mit KI (Claude) aus dem offiziellen Ausschreibungstext der Europäischen Kommission erstellt und können Fehler oder Auslassungen enthalten. Rechtlich maßgeblich ist allein der Originaltext auf dem EU Funding & Tenders Portal. Budget, Fristen und Förderhöhen stammen direkt aus den Portaldaten.

Weitere Informationen

Vollständige Ausschreibung auf dem EU Funding & Tenders Portal


Diese Information wurde automatisch vom EU Funding & Tenders Portal abgerufen. Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie die Details auf dem offiziellen EU-Portal.

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