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Ausschreibungen Forschung & Innovation

Luft- und Raketenabwehrsysteme

Antragsfrist: 16. Februar 2027 · Budget: 150 Mio. € — Das Thema unterstützt die gemeinsame Beschaffung integrierter, mehrschichtiger Luft- und Raketenabwehrsysteme oder von Teilen davon (z. B. Sensoren wie Radare, kinetische oder nicht-kinetische Effektoren, Führung und…

Antragsfrist: 16. Februar 2027

Gesamtbudget: 150 Mio. €

Maßnahmenart: Pauschalfinanzierung (Lump Sum)

Verfahren: einstufig

Programm: European Defence Fund (EDF)

Kennung: EDF-EDIP-P-2027-FNLC-CPA

Status: Offen

→ Programmübersicht: European Defence Fund (EDF)

Worum geht es?

Das Thema unterstützt die gemeinsame Beschaffung integrierter, mehrschichtiger Luft- und Raketenabwehrsysteme oder von Teilen davon (z. B. Sensoren wie Radare, kinetische oder nicht-kinetische Effektoren, Führung und Kontrolle). Sie sollen vor dem gesamten Spektrum von Luftbedrohungen auf mittlere bis große Reichweite schützen, darunter Marschflugkörper, ballistische und Hyperschallraketen, Flugzeuge und UAS. Ziel ist, die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern sowie die Interoperabilität zu stärken und die Abwehrfähigkeiten der Beteiligten auszubauen.

Erwartete Ergebnisse

  • Unterstützung der gemeinsamen Beschaffung
  • Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern
  • Größere Interoperabilität
  • Entwicklung und Stärkung der Luft- und Raketenabwehrfähigkeiten der Beteiligten
  • Schließen von Fähigkeitslücken

Wer kann sich bewerben?

Der Text nennt Kooperationen von Rechtsträgern bzw. Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern, die gemeinsam über einen von ihnen benannten Beschaffungsbeauftragten beschaffen. Die genauen Teilnahmebedingungen stehen in Abschnitt 6 des Calldokuments.

Wichtig für den Antrag

  • Der geschätzte Wert der gemeinsamen Beschaffung sollte mindestens 80 000 000 EUR betragen.
  • Grundlage muss eine verbindliche Vereinbarung der teilnehmenden Staaten mit einem von ihnen benannten Beschaffungsbeauftragten sein (z. B. Vergabebehörden, EDA, SEAP, OCCAR oder NSPA).
  • Eine bestehende Kooperation ist zulässig, wenn die Aktivitäten nicht vor dem 5. März 2024 begonnen haben und vor Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung nicht abgeschlossen waren.
  • Nicht abgedeckt sind Flugabwehrsysteme sehr kurzer bis kurzer Reichweite gegen tief fliegende UAS (Thema EDIP-P-2026-FNLC-CPA-CDS).
  • Die Maßnahmen müssen spätestens am 31. Dezember 2033 abgeschlossen sein.

Hinweis zur KI-Zusammenfassung: Die Abschnitte oben wurden mit KI (Claude) aus dem offiziellen Ausschreibungstext der Europäischen Kommission erstellt und können Fehler oder Auslassungen enthalten. Rechtlich maßgeblich ist allein der Originaltext auf dem EU Funding & Tenders Portal. Budget, Fristen und Förderhöhen stammen direkt aus den Portaldaten.

Weitere Informationen

Vollständige Ausschreibung auf dem EU Funding & Tenders Portal


Diese Information wurde automatisch vom EU Funding & Tenders Portal abgerufen. Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie die Details auf dem offiziellen EU-Portal.

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