Elektronische Schlüsselkomponenten
Antragsfrist: 16. Februar 2027 · Budget: 282,1 Mio. € — Der Call EDF-EDIP-P-2027-LS-IRA-KEC fördert industrielle Verstärkungsmaßnahmen (Industrial Reinforcement Actions) nach der Verordnung (EU) 2025/2643 für elektronische Schlüsselkomponenten. Ziel ist es, die…
Antragsfrist: 16. Februar 2027
Gesamtbudget: 282,1 Mio. €
Maßnahmenart: Pauschalfinanzierung (Lump Sum)
Verfahren: einstufig
Programm: European Defence Fund (EDF)
Kennung: EDF-EDIP-P-2027-LS-IRA
Status: Offen
→ Programmübersicht: European Defence Fund (EDF)
Worum geht es?
Der Call EDF-EDIP-P-2027-LS-IRA-KEC fördert industrielle Verstärkungsmaßnahmen (Industrial Reinforcement Actions) nach der Verordnung (EU) 2025/2643 für elektronische Schlüsselkomponenten. Ziel ist es, die Produktionskapazitäten in der EU für Komponenten zu erhöhen, die kritische Engpässe für Verteidigungsprodukte in den Bereichen Land, Luft, See und Unterwasser darstellen. Dazu zählen unter anderem Lenkungs- und Antriebselektronik, HF- und Lasermodule, multispektrale Kameras, Avionik, Leiterplatten und IC-Substrate sowie Batterien und Halbleiter. Optional kann ein Arbeitspaket zum physischen und Cyber-Schutz der Produktionskapazitäten vorgesehen werden.
Erwartete Ergebnisse
- Spürbare Kapazitätssteigerung der EU-Produktion der anvisierten elektronischen Komponenten mit nachgewiesenem Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit
- Höhere Resilienz und geografische Verteilung der Lieferketten, Abbau von Single Points of Failure
- Bessere Verfügbarkeit und Versorgungssicherheit für prioritäre Produktionslinien von Verteidigungsprodukten
- Messbar kürzere Lieferzeiten, ggf. Aufbau oder Verfügbarkeit reservierter Kapazitäten
- Geschulte Fachkräfte für Betrieb und Erhalt der verstärkten Produktionslinien
- Bei optionalem Schutz-Arbeitspaket: messbar verbesserte physische und Cyber-Sicherheit der Standorte und Produktion
Wer kann sich bewerben?
Aus dem Text ableitbar sind Akteure der europäischen verteidigungstechnologischen und -industriellen Basis (EDTIB), die Produktionskapazitäten für die genannten elektronischen Schlüsselkomponenten verstärken. Die genauen Teilnahmebedingungen stehen in Abschnitt 6 des Ausschreibungsdokuments.
Wichtig für den Antrag
- Die Maßnahme darf nicht vor dem 5. März 2024 begonnen haben und nicht vor Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung abgeschlossen sein.
- Die vorgesehene Laufzeit beträgt drei bis fünf Jahre; Abschluss spätestens bis zum 31. Dezember 2033.
- Anträge müssen die Kritikalität und Dringlichkeit begründen und einen Industrial Reinforcement Plan mit Risikomanagement vorlegen, u. a. zu Sicherheit, Lieferkette und Obsoleszenz, Lebenszyklus und Industrialisierung.
- Anträge müssen KPIs definieren, mit Ausgangswerten versehen und nachverfolgen, z. B. zusätzlicher Durchsatz, Lieferzeitverkürzung, Ausbeute und Qualität, reservierte Kapazität und Zahl geschulter Mitarbeitender.
- Seitenlimit und Layout sind in Teil B des Antragsformulars im Submission System geregelt; Förderfähigkeit, Bewertung und rechtlich-finanzielle Ausgestaltung stehen in den Abschnitten 5 bis 10 des Ausschreibungsdokuments.
Hinweis zur KI-Zusammenfassung: Die Abschnitte oben wurden mit KI (Claude) aus dem offiziellen Ausschreibungstext der Europäischen Kommission erstellt und können Fehler oder Auslassungen enthalten. Rechtlich maßgeblich ist allein der Originaltext auf dem EU Funding & Tenders Portal. Budget, Fristen und Förderhöhen stammen direkt aus den Portaldaten.
Weitere Informationen
Vollständige Ausschreibung auf dem EU Funding & Tenders Portal
Diese Information wurde automatisch vom EU Funding & Tenders Portal abgerufen. Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie die Details auf dem offiziellen EU-Portal.