EFR-Lehrstühle
Antragsfrist: 14. September 2027 · Budget: 175 Mio. € — Die EFR-Lehrstühle (ERA Chairs) sollen herausragende Forschende oder Innovatoren an Universitäten, Forschungsorganisationen oder Forschungsinfrastrukturen in Widening-Ländern holen. Dort soll eine dauerhafte,…
Antragsfrist: 14. September 2027
Gesamtbudget: 175 Mio. €
Förderung je Projekt: 1,5 Mio. € – 2,5 Mio. €
Erwartete Projekte: 80
Maßnahmenart: Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahme (CSA)
Verfahren: einstufig
Programm: Horizon Europe (HORIZON)
Kennung: HORIZON-WIDERA-2027-02
Status: Bevorstehend
→ Programmübersicht: Horizon Europe (HORIZON)
Worum geht es?
Die EFR-Lehrstühle (ERA Chairs) sollen herausragende Forschende oder Innovatoren an Universitäten, Forschungsorganisationen oder Forschungsinfrastrukturen in Widening-Ländern holen. Dort soll eine dauerhafte, leistungsstarke Forschungsgruppe aufgebaut werden, die Exzellenz, Sichtbarkeit und Einbindung in den Europäischen Forschungsraum stärkt. Zudem sollen institutionelle Reformen im Sinne der EFR-Prioritäten angestoßen werden. Die erwartete Projektdauer beträgt 5 Jahre.
Erwartete Ergebnisse
- Mehr internationale, interdisziplinäre und sektorübergreifende Mobilität von F&I-Talenten in Widening-Länder
- Institutionelle Reformen in Forschungseinrichtungen und nationalen F&I-Systemen
- Gestärktes Humankapital mit unternehmerisch denkenden und gut ausgebildeten Forschenden
- Stärkere Forschungsexzellenz in den Fachgebieten des EFR-Lehrstuhls und höhere Attraktivität für internationale Spitzenforschende
- Aufbau einer dauerhaften, leistungsstarken Forschungsgruppe mit Nutzen für die Institution
- Bessere Erfolge bei EU-weiten und globalen kompetitiven Förderungen
Wer kann sich bewerben?
Koordinieren können nur Forschungsorganisationen oder Forschungsinfrastrukturen mit Sitz in Widening-Ländern, die als alleinige Antragstellerin (Mono-Beneficiary) gemeinsam mit einer vorgesehenen Lehrstuhlinhaberin bzw. einem vorgesehenen Lehrstuhlinhaber (aus beliebigem Land, ohne bestehendes Vertragsverhältnis zur Einrichtung) einen Antrag stellen.
Wichtig für den Antrag
- Nur eine juristische Person darf den Antrag stellen (Mono-Beneficiary); Koordinatoren müssen in Widening-Ländern ansässig sein.
- Pflichtbeilage: unterzeichnetes Verpflichtungsschreiben der vorgesehenen Lehrstuhlinhaberin bzw. des Lehrstuhlinhabers (mind. 50 % VZÄ bis zur unbefristeten Besetzung der Gruppenleitung bis Monat 36, danach mindestens 20 %) sowie unterzeichnetes Schreiben der Leitung der Einrichtung zur angemessenen
- Lebenslauf im Europass-Format der vorgesehenen Lehrstuhlinhaberin bzw. des Lehrstuhlinhabers als Anhang; Vertragsdetails, Gehalt (brutto), Präsenzzeiten und Zulagen sind im Antrag anzugeben.
- Die Gruppenleitung muss innerhalb der ersten drei Jahre in offenem, von der Europäischen Kommission begleitetem Verfahren unbefristet besetzt werden; mindestens 20 % der neuen Gruppenmitglieder sollen unbefristete Stellen haben, höchstens 50 % dürfen frühere Vertragsbeziehungen zur Einrichtung haben
- Die Kosten werden als Pauschalbetrag (Lump Sum) erstattet; Verbrauchsmaterial und Ausrüstung sind auf bis zu 10 % des EU-Beitrags begrenzt. Seitenlimit und Layout richten sich nach Teil B des Antragsformulars.
Hinweis zur KI-Zusammenfassung: Die Abschnitte oben wurden mit KI (Claude) aus dem offiziellen Ausschreibungstext der Europäischen Kommission erstellt und können Fehler oder Auslassungen enthalten. Rechtlich maßgeblich ist allein der Originaltext auf dem EU Funding & Tenders Portal. Budget, Fristen und Förderhöhen stammen direkt aus den Portaldaten.
Weitere Informationen
Vollständige Ausschreibung auf dem EU Funding & Tenders Portal
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